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Binderholz GmbH – 19.02.2026

Allgemeine Bauartgenehmigung für BBS-Brettsperrholzelemente

Binderholz hat vom DiBT die allgemeine Bauartgenehmigung aBG Z-9.1-935 für seine Brettsperrholzelemente BBS erhalten. Die neue aBG regelt die Eignung und Verwendbarkeit von tragenden und raumabschließenden BBS-Elementen im Brandfall.

Binderholz hat vom DiBT die allgemeine Bauartgenehmigung aBG Z-9.1-935 für seine Brettsperrholzelemente BBS erhalten. 

Die neue aBG deckt die in den vergangen zwei Jahrzehnten von Binderholz geprüften, klassifizierten und seit langem bewährten BBS-Bauteilaufbauten in Sichtqualität oder mit brandschutzwirksamen Bekleidungen in vollem Umfang ab. Somit sind alle im Massivholzhandbuch und in der Onlinedatenbank von Binderholz enthaltenen Wand-, Dach- und Deckenaufbauten über diese neue aBG bauordnungsrechtlich verwendbar.


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